Smart decisions.
Lasting value.

WE ARE CROWE

Wir sind ein etabliertes Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen das österreichweite vertreten ist.

 

Als Teil des weltweit operierenden Netzwerks Crowe Global, dass zu den Top Ten Beraternetzwerken mit über 42.000 Mitarbeiter:innen in über 150 Ländern weltweit zählt,  verbinden wir internationale Expertise mit fundierter lokaler Marktkenntnis. Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für nationale und internationale Klient:innen aus unterschiedlichsten Branchen.

Unsere Leistungen

Wirtschafts­prüfung

Im Bereich der Wirtschaftsprüfung bieten wir Ihnen neben der klassischen Abschlussprüfung und der prüferischen Durchsicht von Konzern- und Einzeljahresabschlüssen nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards, auch sonstige Prüfungshandlungen wie Gebarungsprüfungen und Due Diligence Prüfungen an.

Steuerberatung

Crowe SOT bietet Ihnen unter anderem Unterstützung in den Bereichen Unternehmensrecht, nationalem sowie internationalem Steuerrecht an. Zusätzlich helfen wir Ihnen bei der Lohnverrechnung und stehen Ihnen in Fragen des Abgabeverfahrens- und Finanzstrafrechts zur Verfügung.

Rechnungswesen

Im Bereich Rechnungswesen unterstützen unsere Mitarbeiter Sie bei der laufenden Buchhaltung, Lohnverrechnung und schließlich der Jahresabschlusserstellung bis hin zur Firmenbuchoffenlegung. Des Weiteren übernehmen wir für Sie die laufende Erstellung und Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen. Zusätzlich bieten wir auch Schulungen für Ihre Mitarbeiter im Bereich des Rechnungswesens an.

Nachhaltigkeits­berichterstattung

Wir stehen Ihnen gerne bei der Beratung von Nachhaltigkeitsberichterstattungen zur Verfügung, prüfen selbst Nachhaltigkeitsberichte oder helfen bei Prüfungsvorbereitungen.

Unternehmens­beratung

Wir beraten Sie bei Themen der Unternehmensbewertung anhand unterschiedlicher Bewertungsmodelle oder beispielsweise bei Fragen des Liquiditätsmanagements. Zusätzlich unterstützen wir Sie bei Mergers und Akquisen, sowie finanziellen, operativen, als auch strategischen Restrukturierungen. Unser Going-Concern Experte Dr. Anton Schmidl berät Sie überdies bei Fragen der Fortbestehensprognose Ihres Unternehmens.

Wirtschafts­mediation

Die Crowe SOT verfügt über vier ausgebildete Mediator:innen, die Ihnen durch Einsatz Ihres mediativen Know-Hows bei Veränderungsprozessen in Ihrem Unternehmen, Unternehmensübergaben, Organisationsentwicklungsprozessen, sowie beim Konfliktmanagement oder der Schulung Ihrer Mitarbeiter helfen.

Finanzierung

Wir helfen Ihnen bei der Analyse der bestehenden Finanzierung und Erstellung von Konzepten zur Strukturierung der Finanzierung. Zusätzlich übernehmen wir für Sie das Führen von Bankengesprächen bei Liquiditätsengpässen und stehen Ihnen als professioneller Partner bei Konditionsverhandlungen zur Seite.

Unsere Standorte

News und mehr

ESG
News
Einblicke
Going Concern
03.11.2026
NoVA-Anpassung 2027
NEU: Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027/2028 wurde beschlossen, dass die effektive Immobiliensteuerbelastung bei Altgrundstücken bzw. Grundstücken, welche umgewidmet wurden, ab 1.1.2027 erhöht wird.Altgrundstücke sind jene, die vor dem 31.3.2012 nicht mehr steuerverfangen waren, d.h. vor dem 31.3.2002 entgeltlich erworben wurden. Bei Altgrundstücken werden bei einer Veräußerung bis zum 31.12.2026 die Anschaffungskosten mit 86% des Veräußerungserlöses angesetzt, was zu einer effektiven Immobilienertragsteuerbelastung von 4,2 % des Veräußerungserlöses führt. Ab dem 1.1.2027 werden die pauschalen ansetzbaren Anschaffungskosten auf 80% gesenkt. Dies führt zu einer Erhöhung der effektiven Steuerbelastung auf 6 %.Bei Grundstücken, welche nach dem 31.12.1987 umgewidmet wurden, sind die Anschaffungskosten bis zum 31.12.2026 in Höhe von 40 % des Veräußerungserlöses ansetzbar. Dies führt zu einer effektiven Steuerbelastung von 18 % bezogen auf den Veräußerungserlös. Ab dem 1.1.2027 werden die pauschalen ansetzbaren Anschaffungskosten auf 30% gesenkt. Das erhöht die effektive Steuerbelastung auf 21 %.TIPP: Sollte ein Liegenschaftsverkauf eines Altgrundstücks oder einer umgewidmeten Liegenschaft ohnehin geplant sein, so ist es von Vorteil, wenn die Veräußerung noch im Jahr 2026 stattfindet. Wird das Verpflichtungsgeschäft nämlich nach dem 31.12.2026 abgeschlossen, so ist mit der neuen (höheren) effektiven Steuerbelastung zu rechnen.
News
03.11.2026
Geräte-Retter-Prämie
NEU: Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027/2028 wurde beschlossen, dass die effektive Immobiliensteuerbelastung bei Altgrundstücken bzw. Grundstücken, welche umgewidmet wurden, ab 1.1.2027 erhöht wird.Altgrundstücke sind jene, die vor dem 31.3.2012 nicht mehr steuerverfangen waren, d.h. vor dem 31.3.2002 entgeltlich erworben wurden. Bei Altgrundstücken werden bei einer Veräußerung bis zum 31.12.2026 die Anschaffungskosten mit 86% des Veräußerungserlöses angesetzt, was zu einer effektiven Immobilienertragsteuerbelastung von 4,2 % des Veräußerungserlöses führt. Ab dem 1.1.2027 werden die pauschalen ansetzbaren Anschaffungskosten auf 80% gesenkt. Dies führt zu einer Erhöhung der effektiven Steuerbelastung auf 6 %.Bei Grundstücken, welche nach dem 31.12.1987 umgewidmet wurden, sind die Anschaffungskosten bis zum 31.12.2026 in Höhe von 40 % des Veräußerungserlöses ansetzbar. Dies führt zu einer effektiven Steuerbelastung von 18 % bezogen auf den Veräußerungserlös. Ab dem 1.1.2027 werden die pauschalen ansetzbaren Anschaffungskosten auf 30% gesenkt. Das erhöht die effektive Steuerbelastung auf 21 %.TIPP: Sollte ein Liegenschaftsverkauf eines Altgrundstücks oder einer umgewidmeten Liegenschaft ohnehin geplant sein, so ist es von Vorteil, wenn die Veräußerung noch im Jahr 2026 stattfindet. Wird das Verpflichtungsgeschäft nämlich nach dem 31.12.2026 abgeschlossen, so ist mit der neuen (höheren) effektiven Steuerbelastung zu rechnen.
News
03.11.2026
Erhöhung der ImmoESt bei Altvermögen bzw Umwidmungen
NEU: Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027/2028 wurde beschlossen, dass die effektive Immobiliensteuerbelastung bei Altgrundstücken bzw. Grundstücken, welche umgewidmet wurden, ab 1.1.2027 erhöht wird.Altgrundstücke sind jene, die vor dem 31.3.2012 nicht mehr steuerverfangen waren, d.h. vor dem 31.3.2002 entgeltlich erworben wurden. Bei Altgrundstücken werden bei einer Veräußerung bis zum 31.12.2026 die Anschaffungskosten mit 86% des Veräußerungserlöses angesetzt, was zu einer effektiven Immobilienertragsteuerbelastung von 4,2 % des Veräußerungserlöses führt. Ab dem 1.1.2027 werden die pauschalen ansetzbaren Anschaffungskosten auf 80% gesenkt. Dies führt zu einer Erhöhung der effektiven Steuerbelastung auf 6 %.Bei Grundstücken, welche nach dem 31.12.1987 umgewidmet wurden, sind die Anschaffungskosten bis zum 31.12.2026 in Höhe von 40 % des Veräußerungserlöses ansetzbar. Dies führt zu einer effektiven Steuerbelastung von 18 % bezogen auf den Veräußerungserlös. Ab dem 1.1.2027 werden die pauschalen ansetzbaren Anschaffungskosten auf 30% gesenkt. Das erhöht die effektive Steuerbelastung auf 21 %.TIPP: Sollte ein Liegenschaftsverkauf eines Altgrundstücks oder einer umgewidmeten Liegenschaft ohnehin geplant sein, so ist es von Vorteil, wenn die Veräußerung noch im Jahr 2026 stattfindet. Wird das Verpflichtungsgeschäft nämlich nach dem 31.12.2026 abgeschlossen, so ist mit der neuen (höheren) effektiven Steuerbelastung zu rechnen.
News
FAQ
01

Eine etablierte Wirtschftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, die österreichweit vertreten ist und Klient:innen

02

Crowe SOT bietet umfassende Leistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung, Rechnungswesen, Finanzierung, Wirtschaftsmediation sowie Nachhaltigkeitsberichterstattung.

03

Wir sind an vier Standorten zu finden: in Wien, Klagenfurt, Eisenstadt und Innsbruck.