Termine Juli bis September 2026
Ein Überblick der im 3. Quartal 2026 anstehenden Fristen und Termine finden Sie hier.
01
01. Juli 2026
- 4,9 % Umsatzsteuer für bestimmte Nahrungsmittel
- Neuregelung einer Nachweispflicht für Wegzugsbesteuerung
- früheste Möglichkeit der Zahlung der steuerfreien Mitarbeiterprämie 2026
- NoVa-Rückvergütung auf 48 Monate begrenzt und Verschärfung der Kontrolle der tatsächlichen Verhältnisse
- fester Zollsatz von € 3 für Paketsendungen mit einem Wert von unter € 150, die aus Drittländern im Import-Versandhandel in die EU gelangen
02
30. September 2026
- für die Erstattung von Vorsteuern des Jahres 2025 aus EU-Mitgliedstaaten endet die Frist am 30.9.2026.
- Frist für die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025. Für die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 gilt immer noch die bekannte Neunmonatsfrist ab dem Bilanzstichtag für die Einreichung beim Firmenbuch.
- letzte Möglichkeit der Herabsetzung der Steuervorauszahlungen für ESt und KöSt
- Vermeidung von Anspruchszinsen für Steuernachzahlungen 2025. Ab 1. Oktober kommt es für Nachzahlungen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer des vorigen Kalenderjahres zur Verrechnung von Anspruchszinsen von derzeit 3,53 % pa. Um diese zu vermeiden, empfiehlt es sich, bis zum 30.9.2026 eine freiwillige Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung zu leisten. Anspruchszinsen unter € 50 werden nicht vorgeschrieben (Freigrenze). Bei Guthaben aus der Veranlagung 2025 (auch aus der Umsatzsteuerveranlagung) werden Anspruchszinsen gutgeschrieben.
ACHTUNG: Die Nachzahlung einer USt-Restschuld aufgrund einer Umsatzsteuerjahreserklärung sollte zur Vermeidung von finanzstrafrechtlichen Problemen tunlichst umgehend entrichtet werden, jedenfalls aber binnen Monatsfrist ab Einreichung der Jahreserklärung (= konkludente Selbstanzeige).
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