Termine Juli bis September 2026

News

Ein Überblick der im 3. Quartal 2026 anstehenden Fristen und Termine finden Sie hier.

01

01. Juli 2026

  • 4,9 % Umsatzsteuer für bestimmte Nahrungsmittel
  • Neuregelung einer Nachweispflicht für Wegzugsbesteuerung
  • früheste Möglichkeit der Zahlung der steuerfreien Mitarbeiterprämie 2026
  • NoVa-Rückvergütung auf 48 Monate begrenzt und Verschärfung der Kontrolle der tatsächlichen Verhältnisse
  • fester Zollsatz von € 3 für Paketsendungen mit einem Wert von unter € 150, die aus Drittländern im Import-Versandhandel in die EU gelangen
02

30. September 2026

  • für die Erstattung von Vorsteuern des Jahres 2025 aus EU-Mitgliedstaaten endet die Frist am 30.9.2026.
  • Frist für die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025. Für die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 gilt immer noch die bekannte Neunmonatsfrist ab dem Bilanzstichtag für die Einreichung beim Firmenbuch.
  • letzte Möglichkeit der Herabsetzung der Steuervorauszahlungen für ESt und KöSt
  • Vermeidung von Anspruchszinsen für Steuernachzahlungen 2025. Ab 1. Oktober kommt es für Nachzahlungen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer des vorigen Kalenderjahres zur Verrechnung von Anspruchszinsen von derzeit 3,53 % pa. Um diese zu vermeiden, empfiehlt es sich, bis zum 30.9.2026 eine freiwillige Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung zu leisten. Anspruchszinsen unter € 50 werden nicht vorgeschrieben (Freigrenze). Bei Guthaben aus der Veranlagung 2025 (auch aus der Umsatzsteuerveranlagung) werden Anspruchszinsen gutgeschrieben.

 

ACHTUNG: Die Nachzahlung einer USt-Restschuld aufgrund einer Umsatzsteuerjahreserklärung sollte zur Vermeidung von finanzstrafrechtlichen Problemen tunlichst umgehend entrichtet werden, jedenfalls aber binnen Monatsfrist ab Einreichung der Jahreserklärung (= konkludente Selbstanzeige).